AGB
§ 1 GELTUNGSBEREICH
1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Veranstaltungen der Firma "Wolfsense" Inhaberin Doreen Jansen, Zur Wolfskaul 12, 53894 Mechernich, inklusive der Online Angebote wie z.B. Webinare.
2. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma "Wolfsense“. Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners gelten nur insoweit, als diesen von der "Firma Wolfsense" ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Ansonsten wird der Verwendung anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen, welche von diesen abweichen, bereits hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2 VERTRAGSINHALT
1. Vertragsgegenstand ist die Durchführung von Gruppenkursen, Seminaren, Einzelstunden oder vergleichbaren Angeboten für Hund und Halter sowie Durchführung von Onlinekursen oder Webinaren für Hundehalter.
2. Der Umfang der einzelnen Leistung ergibt sich konkret jeweils aus den entsprechenden Angebots-, Vortrags- und Seminarbeschreibungen oder aus den hieraus resultierenden Angaben in der Teilnahmebestätigung des Veranstalters.
3. Bei der Beauftragung der Firma "Wolfsense" bzw. Buchung von Leistungen handelt es sich, egal welches Angebot gebucht worden ist, um einen für den Zeitraum des Kurses, des Seminars, des Webinars oder Onlinekurses bzw. der Einzelstunde befristeten Dienstvertrag nach § 611 BGB. Danach ist seitens der Firma "Wolfsense" lediglich die eigentliche Dienstleistung, nicht jedoch ein entsprechender Trainingserfolg durch die Hundeschule geschuldet. Die Firma "Wolfsense" übernimmt daher insbesondere auch keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles.
§ 3 VERTRAGSSCHLUSS
1. Mit der Buchung einer Veranstaltung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde / Teilnehmer, sofern ein Platz vorhanden ist, eine entsprechende Anmeldebestätigung. Der Vertrag kommt sodann verbindlich mit Zugang der Anmeldebestätigung beim Kunden / Teilnehmer zustande.
2. Sofern in der Ausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben worden ist, ist Voraussetzung für die Durchführung der Veranstaltung, dass diese Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die Firma "Wolfsense" berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall ist der bereits entrichtete Kurs- / Seminarpreis an den Teilnehmer zurück zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 4 PREISE
1. Sämtliche Preise bzw. Vergütungen richten sich nach den in der Ausschreibung bzw. Kurs-, Seminarbeschreibungen festgelegten Preisen.
2. Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung ist nach Zugang der Rechnung sofort in voller Höhe fällig.
3. Die Teilnahmegebühr ist vor der Durchführung des Kurses zu entrichten. Ein Anspruch auf Teilnahme am Kurs / am Seminar besteht nur, sofern die Teilnahmegebühr von dem Kunden vor dem Seminar entrichtet worden ist.
§ 5 KÜNDIGUNG UND VERGÜTUNG
1. Bei sämtlichen Veranstaltungen handelt es sich um zeitlich befristete Dienstverhältnisse, welche automatisch nach Durchführung der jeweiligen gebuchten Veranstaltung durch Zeitablauf enden.
2. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist daher für beide Seiten ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch nicht an der gebuchten Veranstaltung teilnimmt, schuldet er dennoch die volle vereinbarte Vergütung.
3. Dem Kunden bleibt es jedoch nachgelassen, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Die Firma "Wolfsense" ist jedoch nicht verpflichtet, jeden angebotenen Ersatzteilnehmer zu akzeptieren. Insbesondere ist der Trainer/die Trainerin berechtigt, einen Ersatzteilnehmer abzulehnen, wenn der Teilnehmende Hund oder Halter den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung nicht genügt oder andere, im Verhalten des Hundes begründete besondere Umstände vorliegen. Akzeptiert der Trainer den „gestellten“ Ersatzteilnehmer wird der Steller des Ersatzteilnehmers jedoch erst von der Verpflichtung zur Zahlung der ursprünglich vereinbarten Vergütung frei, wenn mit dem Ersatzteilnehmer ein bindender Vertrag zu Stande kommt und dieser selbst die fällige Vergütung entrichtet hat. Sofern zu diesem Zeitpunkt der Steller des Ersatzteilnehmers die Teilnahmegebühr bereits entrichtet hatte, wird diesem die Gebühr von der Firma "Wolfsense" zeitnah nach Zahlung der Teilnahmegebühr durch den Ersatzteilnehmer erstattet. Dasselbe gilt, sollte der/die Trainer/-in selbst einen Ersatzteilnehmer finden, ohne jedoch zu einer aktiven Suche verpflichtet zu ein.
4. Der Vertrag kann ferner von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
5. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund muss innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat, in Textform erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang beim Kündigungsempfänger.
6. Wird das Dienstverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt, kann die Hundeschule einen ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen.
7. In der Regel ist davon auszugehen, dass jeweils folgende Vergütungen vom Kunden geschuldet werden:
a) Bei Kursen, Seminaren:
-Bei Absagen bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt das Storno kostenfrei
-Bei Absagen bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 25 % der Seminargebühr als Stornokosten an
-Bei Absagen bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % der Seminargebühr als Stornokosten an
-Bei späteren Absagen ist keine Rückzahlung der Seminargebühr möglich
b) Bei Einzelstunden Einzelstunden müssen mindestens 48h vorher abgesagt werden. Erfolgt eine Absage weniger als 48h vorher ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig.
§ 6 PFLICHTEN DES HUNDEHALTERS
1. Der Kunde versichert, dass sein Hund mindestens gegen Tollwut geimpft, behördlich angemeldet und haftpflichtversichert ist.
2. Bei Teilnahme an Präsensveranstaltungen ist der Impfstatus des Hundes und / oder das Vorliegen einer Hundehaftpflichtversicherung auf Verlangen jederzeit insbesondere aber vor Veranstaltungsbeginn durch Vorlage des Impfausweises bzw. der Versicherungspolice nachzuweisen.
3. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat. Die Firma "Wolfsense" ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten vom Unterricht auszuschließen.
4. Chronische Erkrankungen sind vor bzw. spätestens zum Beginn der Veranstaltung mitzuteilen, damit beim Training entsprechende Rücksicht auf die Verfassung des Hundes nehmen kann.
5. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet jederzeit über etwaige Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes aufzuklären.
6. Kinder/ Jugendliche können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten einen Kurs belegen.
§ 7 UNTERLAGEN/ VIDEO/ BILDMATERIAL
Unterlage, Bild und Videomaterial, die von der Firma "Wolfsense" ausgehändigt/ gefilmt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältig oder verbreitet werden.
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